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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von fino.sign

AGB Software-as-a-Service (SaaS) fino.sign

§ 1 Einleitung

1.1 NUTZUNG FINO.SIGN

Die Nutzung von fino.sign ist für den Endkunden kostenlos.

1.2 GESCHÄFTSPARTNER

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Unternehmen fino kanzleidrive GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“ oder “Signierender” genannt) des Online- und Mobil-Dienstleistungsangebots fino.sign (nachfolgend auch „fino.sign“ oder “fino-service” genannt). Als Kunde gilt jede juristische oder natürliche Person, welche auf der Online-Plattform oder einen Link ihres Vertragspartners zu fino.sign zur Durchführung einer Signatur geführt wurde und deren Auftrag durch den Betreiber angenommen wurde. Das Angebot fino.sign richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland darunter solche, die steuerberatend im Sinne des Steuerberatungsgesetzes tätig sind, als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit Wohnsitz in Deutschland. Der Betreiber behält sich vor, die Kunden vor Übermittlung der Daten anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden. Für die Nutzung von fino.sign gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechend vereinbarten Preise. Diese AGB regeln nur die Leistungsbeziehungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden für das Angebot fino.sign.

1.3 ANERKENNUNG DER AGB

Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde durch Anklicken des entsprechenden Feldes mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Vertrag über die kostenlose Nutzung von fino.sign kommt zustande, sobald der Kunde wie unter 1.2 beschrieben zu dem Dienstleistungsangebot fino.sign geleitet wird, dort den Button “Jetzt signieren” anklickt und das Angebot des Kunden mit Durchführung der Leistung durch den Betreiber angenommen wird.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 VERTRAGSGEGENSTAND

Der Betreiber erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Signaturen. Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des Produkts fino.sign. Signierende können damit digitale Dateien elektronisch signieren und sichern damit die Integrität und die Authentizität einer Datei. Der ausgewählte qualifizierte Vertrauensdienst erzeugt und verwaltet für den Signierenden treuhänderisch das Signaturzertifikat und stellt dieses für die Fernsignaturdienstleistung über einen verschlüsselten Kanal zur Verfügung. Somit benötigt der Signierende für diesen Dienst außer einer Teilnehmerapplikation zum Versand und Empfang des signierten Dokumentes keine weiteren Betriebsmittel, wie z.B. Token oder Signaturkarte. Zur Nutzung des Dienstes ist ein Internetzugang sowie eine aktuelle Browser-Software notwendig.

Das Produkt fino.sign bietet die folgenden Signaturarten an:

Fortgeschrittene elektronische Signatur: (FES) Für die fortgeschrittene elektronische Signatur wird ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel gemäß Art. 3 Ziff. 26 eIDAS-VO mit der Rechtswirkung gemäß Art. 35 eIDAS-VO und gemäß ETSI Standard 319 411 “NCP+” verwendet. Das Siegel verfügt über einen qualifizierten elektronischer Zeitstempel im Sinn von Art. 3 Ziff. 34 eIDAS-VO. Das Siegel wird allerdings erst auf dem Dokument angebracht, wenn die Signierenden eine Willensbekundung per OTP abgeben (siehe 2.1 (c)). Die FES hat nicht die gleichen Rechtswirkungen wie eine handschriftliche Unterschrift oder eine QES.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die über den Signing Service erstellte QES erfüllt die in der CP / CPS definierten Eigenschaften und die Definition gemäß Art. 3 Ziff. 12 eIDAS-VO mit den Rechtswirkungen gemäß Art. 25 eIDAS-VO.

Vor der Auslösung einer qualifizierten Signatur muss der Kunde sich authentifizieren und den Willen zur Signatur bekunden. Der Signing Service nutzt ein zuvor registriertes Signaturfreigabemittel (Mobile ID).

Die Signierenden können sich vorgängig durch ein nach eIDAS zugelassenes Verfahren identifizieren (Video-Identverfahren) und anschließend bei jeder Signatur eine damit verbundene Authentifizierung nutzen.

Der durch fino KanzleiDrive ausgewählte Vertrauensdienstleister ist für die Ausstellung qualifizierter Zertifikate für elektronische Signaturen und elektronischer Siegel qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter gemäß eIDAS-Verordnung und österreichischem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) anerkannt. Eine Konformitätsbewertungsstelle prüft regelmäßig, ob die Anforderungen, die das europäische und österreichische Recht und / oder anerkannte technische Normen an einen Vertrauensdiensteanbieter stellen, auch erfüllt werden. Die Aufsichtsstelle erteilte den Qualifikationsstatus als qualifizierte Vertrauensdiensteanbieterin. Der Vertrauensdienstleister ist auf den Vertrauenslisten gemäß Art. 22 eIDAS-Verordnung aufgenommen und berechtigt, das EU-Vertrauenssiegel zu verwenden.

(a) Tools zur Personenidentifikation

Bevor eine Authentifizierung möglich ist, muss der Signierende sich entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Art der elektronischen Signatur identifizieren. Der Identifikationsprozess kann losgelöst vom Signaturprozess durch eine sogenannte Registrierungsstelle erfolgen.

Die zu identifizierende Person kann den Videoidentifikationsdienst aufrufen. Hierfür ist es notwendig, einen PC mit Webcam oder ein mit Kamera und einer auf der Webseite angezeigten App ausgestattetes Smartphone zu haben. Im Rahmen einer Websession muss die zu identifizierende Person benutzergeführt durch einen Operator des Videoidentifizierers seinen Ausweis zeigen und Fragen zur Bestätigung der Ausweisdaten und der Lebendigkeit im Video beantworten. Anschließend werden die so ermittelten Daten an den Vertrauensdiensteanbieter übertragen.

Nach erfolgreicher Durchführung des jeweiligen Identifikationsverfahrens archiviert der Vertrauensdienstleister die Identifikationsdaten für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer und verwaltet die Annahme der Nutzungsbestimmungen. Die identifizierte Person kann fortan auf Basis des während des Identifikationsverfahrens geprüften Authentisierungsmittels (z.B. Mobilnummer) und bis zum Ablauf der Gültigkeit der Identifikation über den Vertrauensdienst des Dienstleisters – je nach Identifikationsmethode – fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen erstellen ("Repetitive Signing").

(b) Datenablage und Verantwortlichkeiten

Mit der Nutzung der RA-App oder des Smart Registration Service werden die Daten zur identifizierten Person sowie die Identifikationsunterlagen und der Nachweis der Annahme der Nutzungsbestimmungen auf Servern der Registrierungsstelle, des Vertrauensdienstleisters, in der Schweiz gespeichert und entsprechend den in der CP/CPS oder Gesetz genannten Fristen aufbewahrt. Das gilt nicht für die Daten eines IdP – hier gelten die Regeln des IdPs.

Bei projektspezifischen Verfahren wird die Speicherung und der Speicherort in der gesonderten Vereinbarung zur Delegation der Personenidentifikation mit Umsetzungskonzept festgehalten.

(c) Willensbekundung

Jede persönliche Signatur bedingt die Abgabe einer Willensbekundung durch den Signierenden. Für die Willensbekundung wird die Authentisierungsmethode verwendet, die bei der Identifikation des Signierenden angegeben wurde, oder es wurde im Rahmen der Identifizierung bereits eine Willensbekundung geleistet.

Für die Abgabe der Willensbekundung selbst stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung:

2.2 VERTRAGSABSCHLUSS UND PFLICHTEN DES KUNDEN

2.2.1 Der Vertrag wird zwischen der fino kanzleidrive GmbH und dem Kunden geschlossen. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn ein vom Betreiber bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. Soweit sich der Betreiber zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

2.2.2 Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Nutzung von fino.sign nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Die Nutzung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, die Durchführung abzulehnen und/oder den Sachverhalt den entsprechenden Behörden und Vertragspartnern zu melden.

Der Kunde verpflichtet sich, den angebotenen fino-Service ausschließlich zum dafür vorgesehenen Zweck und nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Software für andere Kunden negativ beeinflusst. Für die Inhalte der Dokumente ist der Kunde verantwortlich.

Der Kunde ist insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen von fino kanzleidrive GmbH erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde unaufgefordert alle für die Durchführung der Serviceleistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese in angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, den Hinweisen zur Anwendung der zu Verfügung gestellten Software nachzukommen und die vorgegebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen.

2.3 SOFTWAREÜBERLASSUNG

2.3.1 Der Betreiber stellt dem Kunden die Anwendung fino.sign in der jeweiligen aktuellen Version über einen verschlüsselten Kanal entgeltlich zur nicht exklusiven, nicht übertragbaren und nicht unterlizenzierbaren Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Updates sind im Abonnement inklusive.

2.3.2 Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Anwendung und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Anwendungsfehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.

2.3.3 Über die in diesem Absatz geregelte Überlassung hinaus werden dem Kunden keinerlei Rechte an der Anwendung, insbesondere keine Rechte zur Bearbeitung oder Weiterverwertung, eingeräumt.

§ 3 Datenschutz und Datensicherheit

3.1 DATENSCHUTZ

Der Betreiber hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie weiterer im Vertragsgebiet Deutschland geltender Bestimmungen zum Datenschutz. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, werden für die Nutzung von fino.sign folgende Vereinbarungen zusätzlich abgeschlossen:

Eine gültige Datenschutzerklärung nebst Anlagen kann auf der Online-Anwendungsseite des Betreibers eingesehen werden und steht dort zum Download zur Verfügung.

Für Unternehmen, die der EU-DSGVO unterstehen: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen der fino kanzleidrive GmbH und dem Kunden kann vom Kunden automatisch abgeschlossen werden. Der Kunde ist für die Prüfung, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag benötigt wird, selbst verantwortlich. Sofern die hochgeladenen Dokumente keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO enthalten, ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

3.2 GEHEIMHALTUNG

3.2.1 Der Betreiber behandelt die ihm bekanntwerdenden Informationen des Kunden vertraulich. Dies gilt nicht, soweit diese Informationen entweder offenkundig werden oder das Interesse des Kunden an der Geheimhaltung erkennbar entfallen ist.

3.2.2 Der Betreiber verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Beim Einsatz Dritter verpflichtet sich der Betreiber, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung erlangen könnten. In Bezug auf seine Arbeitskräfte erfüllt der Betreiber die rechtlichen Anforderungen.

3.2.3 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß der Absätze 3.2.1 bis 3.2.2. besteht nicht, soweit der Betreiber auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird der Betreiber den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung in Kenntnis setzen.

3.3 DATENVERSCHLÜSSELUNG

Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit fino.sign über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.

3.4 DATENSICHERHEIT UND DATENBEREITSTELLUNG

Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.

Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt der Betreiber zweimal am Tag eine Sicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die mehrfach redundant abgesichert sind. Diese Sicherung bietet eine Sicherung gegen Systemausfälle. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung von Daten, die er selbst gelöscht hat. Wann und ob der Betreiber solche durch den Kunden gelöschten Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen des Betreibers. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten selbst zu sichern, z.B. durch regelmäßige Exports.

Bei Verlust von Daten haftet der Betreiber nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Betreibers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Betreiber mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

Der Kunde kann vom Betreiber die Herausgabe sämtlicher im Auftrag verarbeiteten Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz in einem strukturierten gängigen und maschinenlesbaren Format. Diese Datenbereitstellung und – herausgabe und deren Abrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Besondere Bestimmungen gelten für die Übergabe von personenbezogenen Daten. Diese sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

§ 4 Mängel/Verfügbarkeit

4.1 MÄNGELANSPRÜCHE

Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft von fino.sign sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.2 VERFÜGBARKEIT

Der fino-Service steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel zur Verfügung. Es wird anerkannt, dass der Zugang zu fino aus technischen (z.B. Störungen, Wartungen) oder außerhalb des Einflussbereichs liegenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Drittverschulden) zeitweilig beschränkt sein kann.

4.3 RECHTSMÄNGELANSPRÜCHE DRITTER

Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Betreibers seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Betreiber schriftlich oder in Textform. Auf Verlangen des Betreibers wird der Kunde dem Betreiber sämtliche Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, die erforderlich sind, um den Kunden gegen die geltend gemachten Rechte Dritter zu verteidigen.

Werden durch eine Leistung des Betreibers Rechte Dritter verletzt, wird der Betreiber nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.

Im Übrigen gelten für die weiteren Ansprüche des Kunden die Regelungen des § 5.

Im Übrigen wird für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter durch eine Vertragspartei diese die jeweils andere Vertragspartei von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen, sofern der Anspruch auf ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei zurückzuführen ist. Die Freistellung steht unter dem Vorbehalt, dass die in Anspruch genommene Vertragspartei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.

§ 5 Haftung

5.1 ALLGEMEIN

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.

Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, haftet der Betreiber uneingeschränkt.

Auch im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe des nach der Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Dies gilt auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber dem Kunden gegenüber ausdrücklich eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso wie die Produzentenhaftung unberührt.

Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet der Betreiber nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

5.2 GESPEICHERTE INHALTE

Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten und/oder signierten Dateien und Inhalte verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu speichern, die gegen geltendes Recht verstoßen.

5.3 VERDACHT AUF RECHTSWIDRIGKEIT

Der Betreiber ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Zurückbehaltung der Durchführung der Leistung berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Nichtdurchführung der Leistung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Leistung ist durchzuführen, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5.4 AUSSCHLUSS STEUERLICHER HAFTUNG

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die steuerliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der zu signierenden Dokumente.

Ferner leistet der Betreiber keinerlei Steuerberatungen im Sinne der anwendbaren Berufsordnungen (StBerG, BRAO, RDG, WPO). Der Betreiber ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die dauerhafte Speicherung der Dokumente über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Erfüllung etwaig bestehender steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist vom in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionsumfang von fino.sign nicht umfasst.

5.5 VERANTWORTLICHKEIT

Die Nutzung von fino.sign unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für etwaige Verstöße des Kunden gegen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die die Nutzung des automatisierten Dokumentenaustauschs oder die Übermittlung der Daten der Vertragspartner des Kunden an Dritte untersagen.

§ 6 Widerrufsbelehrung

Ausschließlich für Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB, d. h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt was folgt:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, fino kanzleidrive GmbH, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel, Telefon: +49 (0) 561 - 82795190, E-Mail: service@kanzleidrive.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung durch uns erlischt und wir Ihnen eine Bestätigung gem. § 312 f BGB zur Verfügung gestellt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 RECHTSWAHL/ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Erfüllungsort ist Kassel.

7.2 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.3 AUFRECHNUNGSVERBOT

Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

7.4 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Betreiber nicht verpflichtet und nicht bereit.

7.5 DATUM

Diese AGB sind gültig ab dem 01.12.2023

fino kanzleidrive GmbH

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